Ein Überblick über alle behördlichen Schritte von der Beschäftigungsbewilligung bis zum Visum.
Die Anstellung von Saisonmitarbeitern aus Drittstaaten ist in Österreich klar geregelt. Auf dem Weg dorthin sind mehrere Behörden beteiligt, und es gibt feste Fristen. Wer die Abläufe kennt, kann den Prozess gut planen und seine Mitarbeiter rechtzeitig zum Saisonstart im Betrieb haben.
In diesem Artikel finden Sie alle wichtigen Schritte im Überblick. Zu jedem Thema gibt es einen eigenen Artikel, falls Sie detailliertere Informationen möchten.
Der Antragsprozess: Vom ersten Kontakt bis zur Anreise
Die Beschäftigungsbewilligung wird über das eAMS-Portal beantragt. Danach folgen das Ersatzkraftverfahren und die Prüfung durch den Regionalen Beirat. Ist der Bescheid positiv, beginnt das Visumverfahren beim Honorarkonsulat im Herkunftsland. Vom ersten Kontakt bis zur Anreise sollten Sie mit 10 bis 12 Wochen rechnen.
Mehr dazu: Saisonmitarbeiter Antragsprozess & Zeitplan 2026
Das Ersatzkraftverfahren
Bevor eine Beschäftigungsbewilligung erteilt wird, prüft das AMS, ob die Stelle mit einer Arbeitskraft aus Österreich oder der EU besetzt werden kann. Das Verfahren dauert 10 bis 14 Arbeitstage. Die zugewiesenen Bewerber bearbeitet der Betrieb selbst. In unserer Praxis wurde dabei bisher noch kein Mitarbeiter über das Verfahren eingestellt. Wichtig ist, dass die Rückmeldung an das AMS bis Donnerstag erledigt ist. Dann kann der Antrag schon in der nächsten Sitzung des Beirats behandelt werden.
Mehr dazu: Ersatzkraftverfahren in Österreich: Was es ist und wie es abläuft
Der AMS-Antrag im Detail
Für den Antrag muss die Stelle richtig im eAMS-Portal angelegt werden. Danach folgen das Ersatzkraftverfahren und die Fristen für den Beirat. Der Einstieg ins Verfahren läuft je nach Bundesland etwas unterschiedlich ab. Wer diese Unterschiede kennt, spart sich unnötige Wartezeit.
Mehr dazu: AMS-Antrag für Saisonarbeiter: Der Ablauf im Detail
Das Saisonarbeiterkontingent
Wie viele Saisonmitarbeiter aus Drittstaaten in Österreich beschäftigt werden dürfen, regelt die Saisonkontingentverordnung. Für die aktuelle Periode stehen im Tourismus 5.500 reguläre Plätze zur Verfügung. In Spitzenzeiten sind es bis zu 8.250, zusammen mit dem eigenen Kontingent für die Westbalkanstaaten insgesamt 10.750. Ob in einer Region gerade Plätze frei sind, zeigt sich nach der Antragstellung. Deshalb lohnt es sich, früh zu planen.
Mehr dazu: Saisonarbeiterkontingent Österreich 2026
Mitarbeiter aus Drittstaaten einstellen: Der große Überblick
Wenn Sie zum ersten Mal einen Mitarbeiter aus einem Drittstaat einstellen, hilft Ihnen zuerst der Blick auf das Gesamtbild. In diesem Artikel beantworten wir die häufigsten Fragen von Betrieben, die diesen Schritt planen. Es geht um die Kosten, darum, was treamjob übernimmt, und worauf Sie bei der Wahl einer Vermittlung achten sollten.
Mehr dazu: Mitarbeiter aus Drittstaaten einstellen
Was treamjob übernimmt
Den behördlichen Teil übernehmen wir für Sie. Wir stellen den Antrag, behalten die Fristen im Blick, halten den Kontakt mit dem AMS und bereiten das Visum vor. Sie geben uns Zugang zu Ihrem eAMS-Konto und kümmern sich um die Bewerber, die Ihnen das AMS zuweist. Wenn Sie möchten, geben wir die Rückmeldung zum Ersatzkraftverfahren für Sie über das eAMS-Portal ab.




