Ein Überblick über alle behördlichen Schritte — von der Beschäftigungsbewilligung bis zum Visum.
Die Anstellung eines Saisonmitarbeiters aus einem Drittstaat ist in Österreich klar geregelt — aber der Weg dorthin führt durch mehrere Behörden, hat feste Fristen und erfordert genaue Kenntnis der aktuellen Anforderungen. Wer die Abläufe kennt, kann den Prozess gut planen. Wer sie nicht kennt, verliert Zeit.
Dieser Artikel gibt einen Überblick über alle relevanten behördlichen Themen — mit Links auf die jeweiligen Detailartikel für alle die tiefer einsteigen möchten.
Der Antragsprozess: Vom ersten Kontakt bis zur Anreise
Die Beschäftigungsbewilligung für Saisonmitarbeiter aus Drittstaaten wird über das eAMS-Portal beantragt. Der Prozess umfasst das Ersatzkraftverfahren, die Prüfung durch den Regionalen Beirat und — nach positivem Bescheid — das Visumverfahren beim Honorarkonsulat im Herkunftsland. Realistisch sind derzeit 10 bis 12 Wochen vom ersten Kontakt bis zur Anreise.
👉 Saisonmitarbeiter Antragsprozess & Zeitplan 2026
Das Ersatzkraftverfahren
Bevor eine Beschäftigungsbewilligung für einen Drittstaatsangehörigen erteilt werden kann, muss das AMS prüfen ob die Stelle nicht mit einer inländischen oder EU-Arbeitskraft besetzt werden kann. Das Verfahren dauert 10 bis 14 Arbeitstage — und endet in der Praxis fast immer damit dass sich keine geeignete Ersatzkraft findet. Die Rückmeldung des Betriebs muss spätestens bis Donnerstag erfolgen damit der Antrag in der nächsten Beiratssitzung behandelt werden kann.
👉 Ersatzkraftverfahren in Österreich: Was es ist und wie es abläuft
Der AMS-Antrag im Detail
Der AMS-Antrag ist mehr als ein Formular — er erfordert die korrekte Anlage der Stelle im eAMS-Portal, die Koordination des Ersatzkraftverfahrens und die Einhaltung der Beiratsfristen. Je nach Bundesland läuft der Einstieg ins Verfahren unterschiedlich. Wer die Abläufe kennt, vermeidet unnötige Verzögerungen.
👉 AMS-Antrag für Saisonarbeiter: Der Ablauf im Detail
Das Saisonarbeiterkontingent
Wie viele Saisonmitarbeiter aus Drittstaaten österreichweit eingestellt werden dürfen, regelt die jährliche Saisonkontingentverordnung. Für 2026 stehen 5.500 reguläre Plätze zur Verfügung — in Spitzenzeiten bis zu 10.750. Ob in einem bestimmten Bezirk noch Plätze frei sind, erfährt man erst nach der Antragstellung. Eine öffentliche Übersicht gibt es nicht.
👉 Saisonarbeiterkontingent Österreich 2026
Mitarbeiter aus Drittstaaten einstellen: Der große Überblick
Wer zum ersten Mal einen Mitarbeiter aus einem Drittstaat einstellt, braucht einen Überblick über das große Ganze — Kosten, Risiken, was treamjob übernimmt und worauf bei der Wahl der Vermittlung zu achten ist. Dieser Artikel beantwortet die häufigsten Fragen von Betrieben die den Schritt noch nicht gemacht haben.
👉 Mitarbeiter aus Drittstaaten einstellen
Was treamjob übernimmt
Der gesamte behördliche Prozess — Antragstellung, Ersatzkraftverfahren, Fristenmanagement, Kommunikation mit dem AMS, Visumsvorbereitung — wird von treamjob vollständig abgewickelt. Der Betrieb stellt einen eAMS-Zugang zur Verfügung und gibt Rückmeldung zu zugeteilten Bewerbern. Den Rest erledigt treamjob.




