Gehalt, Unterkunft, Arbeitszeit und Verlängerung — die wichtigsten Punkte für Arbeitgeber auf einen Blick.
Wer zum ersten Mal einen Saisonmitarbeiter aus Nepal einstellt, stellt sich früher oder später dieselben Fragen: Was muss ich bereitstellen? Was kostet mich das wirklich? Und was passiert nach der ersten Saison? Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten davon.
Gehalt: Kollektivvertrag gilt ohne Ausnahme
Saisonmitarbeiter aus Drittstaaten sind in Österreich vollständig gleichgestellt — sie erhalten denselben Lohn wie vergleichbare österreichische oder EU-Arbeitskräfte. Die Grundlage dafür ist der Kollektivvertrag für das Hotel- und Gastgewerbe, dessen Einhaltung das AMS bereits bei der Beantragung der Beschäftigungsbewilligung prüft.
Der aktuelle KV-Mindestlohn liegt bei 2.026 Euro brutto pro Monat (Stand 2026). Die Löhne werden im Mai neu verhandelt — es ist davon auszugehen dass der Wert leicht steigt. Wer einen Antrag stellt, sollte das bei der Gehaltsplanung berücksichtigen.
Unterkunft: Pflicht, aber gut lösbar
Die Bereitstellung einer geeigneten Unterkunft ist keine Option, sondern Voraussetzung für die Erteilung der Beschäftigungsbewilligung. Die Unterkunft muss sauber, beheizbar und ortsüblich sein.
Betriebe die keine eigene Unterkunft im Haus haben, mieten häufig eine nahe gelegene Wohnung an — das ist eine gängige und akzeptierte Lösung. Die Unterkunft wird in der Regel kostenlos zur Verfügung gestellt oder mit einem kleinen Eigenanteil von maximal 100 bis 200 Euro pro Monat verrechnet. Ein Zweibettzimmer für zwei nepalesische Mitarbeiter ist dabei völlig normal und wird von den Mitarbeitern selbst so bevorzugt. Da treamjob-Kandidaten sich oft kennen — viele kommen als Paare, Geschwister oder langjährige Bekannte — ist das gemeinsame Wohnen für sie selbstverständlich.
Verpflegung: üblich, aber nicht verpflichtend
Eine Verpflegungspflicht gibt es nicht — die meisten Betriebe bieten ihren Mitarbeitern an Arbeitstagen jedoch Mahlzeiten an. Das ist in der Gastronomie ein bewährter Standard, der die Attraktivität des Betriebes erhöht und die Bindung stärkt. Die sogenannte „freie Station“ — Unterkunft und Verpflegung kombiniert — ist nach wie vor ein geschätztes Modell.
Sozialversicherung & Anmeldung
Wie jeder andere Arbeitnehmer in Österreich ist der Saisonmitarbeiter ab dem ersten Arbeitstag vollständig sozialversichert und bei der Gebietskrankenkasse angemeldet. Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pensionsversicherung — all das greift vom ersten Tag an, ohne Ausnahme. Das gibt sowohl dem Betrieb als auch dem Mitarbeiter Rechtssicherheit.
Arbeitszeit: flexibel, aber im Rahmen des KV
Der Kollektivvertrag sieht eine Vollzeitbeschäftigung von 40 Stunden pro Woche vor. Nepalesische Mitarbeiter sind bekannt für ihre Einsatzbereitschaft und zeigen sich in der Praxis oft sehr flexibel — auch bei wechselnden Schichten oder kurzfristigen Änderungen im Dienstplan. Wichtig ist jedoch dass Überstunden korrekt erfasst und nach KV abgegolten werden. Das schützt den Betrieb rechtlich und signalisiert dem Mitarbeiter von Beginn an einen fairen Umgang.
Wie nepalesische Mitarbeiter im Alltag sind
Wer noch nie mit nepalesischen Mitarbeitern gearbeitet hat, ist oft positiv überrascht. Sie sind ruhig, freundlich und zuvorkommend — im Umgang mit Gästen ebenso wie im Team. Die meisten sind eher introvertiert und brauchen keine große Bühne, liefern aber konstant gute Arbeit wenn sie sich wohlfühlen.
Die Sprachsituation ist klar: Englisch ist bei treamjob eine Grundvoraussetzung, Deutsch ist zum Arbeitsbeginn meist auf A1 Grundniveau oder nicht vorhanden. Das lässt sich im Arbeitsalltag gut überbrücken — klare, einfache Anweisungen auf Englisch funktionieren von Anfang an. Wer seinen Mitarbeitern die Möglichkeit gibt, während der Saison Deutsch zu üben, profitiert langfristig davon: viele Kandidaten besuchen bereits im Vorfeld Deutschkurse und verbessern sich von Saison zu Saison merklich.
Betriebe die respektvoll mit ihren nepalesischen Mitarbeitern umgehen, berichten fast ausnahmslos dass diese wiederkommen — oft über mehrere Saisonen. Die Loyalität ist hoch, wenn die Rahmenbedingungen stimmen.
Visaverlängerungen
Nach den ersten Monaten kann die Beschäftigungsbewilligung von sechs auf maximal neun Monate verlängert werden. Für die Verlängerung fallen erneut Behördengebühren an — der Betrieb übernimmt dabei üblicherweise die Visumsverlängerungskosten von rund 200 Euro für den Mitarbeiter. Das ist in der Branche gängige Praxis und ein klares Signal dass man den Mitarbeiter langfristig halten möchte.
treamjob übernimmt auch die Visaverlängerung vollständig — Antragstellung, Behördenkommunikation und -besuch sowie die Koordination mit dem Mitarbeiter. Hierfür fallen keine zusätzlichen Kosten für den Betrieb an.




