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Saisonarbeiterkontingent Österreich 2026: Was Betriebe wissen müssen

Wie viele Plätze es gibt, wie sie aufgeteilt werden — und warum man nicht zu lange warten sollte.


Für die Anstellung von Saisonmitarbeitern aus Drittstaaten gibt es in Österreich eine gesetzlich festgelegte Obergrenze — das Saisonarbeiterkontingent. Es regelt wie viele Beschäftigungsbewilligungen pro Jahr erteilt werden dürfen und wird jährlich per Verordnung neu festgelegt. Für das Jahr 2026 gibt es einige relevante Neuerungen die Betriebe kennen sollten.


Die Zahlen für 2026

Das reguläre Saisonkontingent für Hotellerie, Gastronomie und Tourismus wurde auf 5.500 Plätze erhöht. Hinzu kommt ein eigenes Westbalkan-Kontingent von 2.500 Plätzen für Staatsangehörige aus Montenegro, Serbien, Nordmazedonien, Kosovo sowie Bosnien und Herzegowina — also EU-Beitrittskandidaten die damit bevorzugt zugelassen werden.

Nepalesische Staatsbürger fallen in das reguläre Kontingent von 5.500 Plätzen.

Zur Abdeckung von Saisonspitzen gilt weiterhin ein Überziehungsrahmen von bis zu 50 Prozent. Das bedeutet: In Spitzenzeiten stehen bis zu 10.750 Kontingentplätze zur Verfügung. Im Jahresdurchschnitt darf die Grenze von 5.500 jedoch nicht überschritten werden.


Neu: Die Verlängerungsgarantie

Eine wesentliche Neuerung der Saisonkontingentverordnung 2026 ist die erstmalig eingebaute Verlängerungsgarantie: Wenn zwischen Dezember 2025 und Juli 2026 mindestens 75 Prozent der verfügbaren Plätze genutzt werden, verlängert sich die Verordnung automatisch um ein weiteres Jahr — ohne dass eine neue Verordnung erlassen werden muss. Das schafft mehr Planungssicherheit für Betriebe die langfristig Personal aus Drittstaaten einplanen.


Wie das Kontingent aufgeteilt wird

Das Gesamtkontingent wird auf die einzelnen Bundesländer aufgeteilt — und innerhalb der Bundesländer weiter auf Bezirke. Die Aufteilung orientiert sich an der touristischen Relevanz der Region: Tourismusregionen wie Tirol, Salzburg oder die Steiermark haben naturgemäß höhere Kontingente als städtische oder nicht-touristische Bezirke.

Eine öffentliche Übersicht über die verfügbaren Plätze pro Bezirk gibt es leider nicht. Ob in einem bestimmten Bezirk noch Kontingentplätze frei sind, erfährt man erst nach der Antragstellung beim AMS. Das AMS informiert dann ob die Bewilligung im Rahmen des verfügbaren Kontingents erteilt werden kann.

Das ist ein weiterer Grund warum ein früher Start — spätestens 12 Wochen vor dem geplanten Arbeitsbeginn — so wichtig ist. Wer zu spät einreicht, riskiert nicht nur lange Wartezeiten, sondern auch dass die Kontingentplätze in seinem Bezirk bereits ausgeschöpft sind.


Wer bevorzugt bewilligt wird

Die Verordnung sieht eine klare Prioritätenreihung vor: Saisonarbeitskräfte die in den vorangegangenen fünf Jahren bereits im Rahmen eines Kontingents erlaubt beschäftigt waren, werden gegenüber erstmalig zuzulassenden Drittstaatsangehörigen bevorzugt behandelt. Das ist ein weiterer konkreter Vorteil des Stammsaisonär-Konzepts — wer seinen Mitarbeiter wiederholt einstellt, hat nicht nur weniger Bürokratie, sondern auch bei der Kontingentbewilligung einen Vorteil.


Was das für die Praxis bedeutet

Das Kontingent klingt auf den ersten Blick großzügig — 5.500 Plätze plus Überziehungsrahmen. In der Praxis kann es in einzelnen Bezirken und zu bestimmten Zeitpunkten jedoch eng werden, besonders in stark touristischen Regionen kurz vor der Hochsaison.

treamjob verfolgt die Kontingentauslastung laufend und plant Anträge so, dass die Fristen optimal genutzt werden. Wer früh genug plant, hat in aller Regel keinen Grund zur Sorge.

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