Wie viele Plätze es gibt, wie sie verteilt werden und warum sich frühes Planen lohnt.
Das Saisonkontingent regelt, wie viele Saisonmitarbeiter aus Drittstaaten in Österreich beschäftigt werden dürfen. Es legt fest, wie viele Beschäftigungsbewilligungen erteilt werden können und wird per Verordnung festgelegt. Die aktuelle Verordnung gilt vom 1. Dezember 2025 bis 30. November 2026 und bringt einige Verbesserungen für Betriebe mit sich.
Die Zahlen für 2026
Das reguläre Kontingent für den Tourismus wurde um 1.000 auf 5.500 Plätze erhöht. Dazu kommt ein eigenes Kontingent von 2.500 Plätzen für Staatsangehörige aus Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien.
Mitarbeiter aus Nepal fallen in das reguläre Kontingent mit 5.500 Plätzen.
Für die Saisonspitzen darf das reguläre Kontingent vorübergehend um bis zu 50 Prozent überschritten werden. In der Hochsaison stehen damit bis zu 8.250 reguläre Plätze zur Verfügung. Zusammen mit dem Westbalkan-Kontingent, das nicht überschritten werden darf, sind es insgesamt 10.750 Plätze. Im Jahresdurchschnitt muss das Kontingent eingehalten werden.
Quelle: Saisonkontingentverordnung 2026
Neu: Die Verlängerungsgarantie
Zum ersten Mal enthält die Verordnung eine automatische Verlängerung. Liegt die Auslastung zwischen Dezember 2025 und Juli 2026 über 75 Prozent, gilt die Verordnung bis 30. November 2027 weiter, ohne dass eine neue erlassen werden muss. Für Betriebe, die langfristig mit Mitarbeitern aus Drittstaaten planen, bringt das mehr Planungssicherheit.
Wie das Kontingent aufgeteilt wird
Die Verordnung teilt die Plätze auf die Bundesländer auf, und zwar je nach Bedarf im Tourismus. Die meisten Plätze haben Tirol mit 1.569, Salzburg mit 1.567 und Vorarlberg mit 795, gefolgt von Kärnten mit 524.
Wie viele Plätze in einer Region gerade noch frei sind, ist leider nicht öffentlich einsehbar. Das zeigt sich erst nach der Antragstellung, wenn das AMS mitteilt, ob die Bewilligung im Rahmen des Kontingents erteilt werden kann.
Deshalb stellen wir die Anträge etwa 12 Wochen vor dem geplanten Arbeitsbeginn. Das hat einen einfachen Grund: Nach der Bewilligung braucht allein das Visum rund vier Wochen, und dazu kommt die Wartezeit auf einen Termin bei der Botschaft. Mit diesem Vorlauf ist genug Zeit für alle Schritte, und Ihr Mitarbeiter kann pünktlich zum Saisonstart anfangen.
Wer bevorzugt bewilligt wird
Die Verordnung legt fest, wer bei der Vergabe Vorrang hat. Dazu gehören Mitarbeiter, die in den vergangenen fünf Jahren mindestens einmal über ein Kontingent in Österreich beschäftigt waren. Wer also mit einem Mitarbeiter schon eine Saison gearbeitet hat und ihn wieder holen möchte, ist bei der Bewilligung im Vorteil.
Was das für die Praxis bedeutet
Mit 5.500 Plätzen und dem zusätzlichen Spielraum für Saisonspitzen ist das Kontingent so groß wie noch nie. In einzelnen Regionen kann es kurz vor der Hochsaison trotzdem eng werden, vor allem dort, wo viele Tourismusbetriebe gleichzeitig suchen.
Wir behalten die Auslastung laufend im Blick und planen die Anträge so, dass die Fristen gut genutzt werden. Wer rechtzeitig mit uns plant, kann der Saison entspannt entgegensehen.




