Wie das Verfahren abläuft, womit Sie rechnen können und wie wir Sie dabei unterstützen.
Wer einen Saisonmitarbeiter aus einem Drittstaat einstellen will, durchläuft das Ersatzkraftverfahren. Es ist ein fester Teil des Antrags und für viele Betriebe der erste Kontakt mit diesem Bereich. Wenn man den Ablauf kennt, ist das Verfahren gut planbar. In diesem Artikel erklären wir, wie es funktioniert und was Sie erwartet.
Worum es beim Ersatzkraftverfahren geht
Bevor eine Person aus einem Drittstaat eine Beschäftigungsbewilligung bekommt, prüft das AMS, ob die Stelle mit einer Arbeitskraft aus Österreich oder der EU besetzt werden kann. So sieht es das Ausländerbeschäftigungsgesetz vor. Findet sich keine geeignete Arbeitskraft im Inland, steht der Bewilligung aus Sicht des Arbeitsmarkts nichts mehr im Weg.
Für das AMS ist das Routine. Es führt das Verfahren regelmäßig durch und begleitet die Betriebe dabei.
So läuft das Verfahren ab
Nach der Antragstellung startet das AMS das Ersatzkraftverfahren und schreibt die Stelle aus. Stellt der Betrieb eine Unterkunft zur Verfügung, gilt die Ausschreibung überregional. Dann können sich Bewerber aus ganz Österreich melden.
Das Verfahren dauert in der Regel 10 Arbeitstage. In dieser Zeit können Arbeitsuchende, die beim AMS vorgemerkt sind, die Stelle annehmen. Aktualisiert das AMS die Bewerberliste, kann sich die Frist auch auf zum Beispiel 14 Arbeitstage verlängern.
Am Ende meldet sich der zuständige Sachbearbeiter vom AMS beim Betrieb, meistens telefonisch. Er fragt, ob sich die zugewiesenen Bewerber gemeldet haben, ob es Vorstellungsgespräche gab und warum die Stelle nicht mit einer Ersatzkraft besetzt werden konnte.
Ist diese Rückmeldung bis Donnerstag erledigt, kann der Regionale Beirat den Antrag schon in der folgenden Woche behandeln.
Unsere Erfahrung aus der Praxis
Wir haben mit unseren Kunden schon viele Ersatzkraftverfahren durchlaufen. Bisher wurde dabei kein einziger Mitarbeiter über das Verfahren eingestellt. Für Betriebe, die mit einem Saisonmitarbeiter aus einem Drittstaat planen, heißt das in der Regel, dass der Antrag danach ganz normal weiterläuft.
Dass sich die zugewiesenen Bewerber meistens nicht melden, hat nachvollziehbare Gründe. Für eine Stelle in der Gastronomie braucht man gewisse Sprachkenntnisse, nicht jeder interessiert sich für die konkrete Tätigkeit und viele Arbeitsuchende möchten in der Nähe ihres Wohnorts bleiben. Wer in Wien lebt, zieht eher nicht für eine Saison in ein Tiroler Berghotel.
Wir hatten auch Kunden, die für drei bis sechs Stellen gleichzeitig angesucht haben. Das AMS hat daraufhin einen Bewerbungstag direkt im Betrieb organisiert. Von den eingeladenen Kandidaten ist dabei oft niemand gekommen. Das zeigt, wie gefragt Arbeitskräfte in Gastronomie und Hotellerie sind und wie wichtig Mitarbeiter aus Drittstaaten für die Branche geworden sind.
Der Betrieb hält fest, ob Bewerbungen eingegangen sind und ob Gespräche stattgefunden haben, und gibt das rechtzeitig an das AMS weiter. Danach geht das Verfahren ganz normal weiter.
Mit Stammsaisoniers geht es noch schneller
Hat ein Mitarbeiter bereits den Stammsaisonier-Status, entfällt das Ersatzkraftverfahren ganz. Diesen Status bekommt, wer mindestens dreimal 90 Tage in der österreichischen Hotellerie oder Gastronomie gearbeitet hat. Das AMS erteilt die Beschäftigungsbewilligung dann direkt, ohne Ausschreibung und ohne Wartezeit. Wer jedes Jahr mit denselben Mitarbeitern arbeitet, spart sich so viel Zeit und hat ein eingespieltes Team.
Was treamjob für Sie erledigt
Wir stellen den Antrag beim AMS und legen die Stelle richtig im eAMS-Portal an. Um die zugewiesenen Bewerber kümmern Sie sich, weil nur Sie beurteilen können, ob jemand in Ihren Betrieb passt. Dabei halten Sie fest, wer sich gemeldet hat und ob es Gespräche gab. Nach dem Telefonat mit Ihrem AMS Betreuer, übernehmen wir anschließend die Rückmeldung über das eAMS-Portal wenn Sie möchten und sorgen dafür, dass sie bis Donnerstag eingeht.




