Personalmangel, Behördenwege, Kosten und die Risiken bei der Wahl der falschen Vermittlung.
Küchenhilfe, Roomservice, Servicekraft — das sind Positionen die in vielen österreichischen Betrieben seit Jahren schwer zu besetzen sind. Besonders in touristischen Regionen stehen Betriebe jede Saison vor derselben Herausforderung: Die Nachfrage nach Personal ist da, die verfügbaren Arbeitskräfte aus Österreich und der EU sind es oft nicht.
Mitarbeiter aus Drittstaaten — allen voran aus Nepal — haben sich für viele Betriebe als verlässliche Lösung etabliert. Sie kommen motiviert, bringen oft bereits Gastronomieerfahrung mit und kehren bei guten Bedingungen Jahr für Jahr zurück. Der Weg dorthin ist jedoch mit einem klaren administrativen Aufwand verbunden, den es vorab zu verstehen gilt.
Der Antragsprozess — ein Überblick
Die rechtliche Grundlage für die Anstellung von Drittstaatsangehörigen als Saisonkräfte ist in Österreich klar geregelt. Die Beschäftigungsbewilligung wird über das AMS beantragt, durchläuft das Ersatzkraftverfahren und wird vom Regionalen Beirat geprüft. Nach positivem Bescheid folgt die Visumbeantragung im Herkunftsland.
Der gesamte Prozess dauert realistisch zehn bis zwölf Wochen — wer das früh genug einplant, hat keinen Grund zur Sorge. Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Erklärung des gesamten Ablaufs findet sich hier: Saisonmitarbeiter Antragsprozess & Zeitplan 2026
Was den Prozess aufwändig macht
Der Prozess selbst ist lösbar — er erfordert aber genaue Kenntnis der aktuellen Abläufe und Fristen. Beiratssitzungen haben feste Einreichtermine, das eAMS-Portal hat seine eigenen Anforderungen, und die Visumbehörde in Kathmandu fordert seit Kurzem zusätzliche Dokumente, die bei vielen Erstantragsstellern zu unerwarteten Verzögerungen führen.
Wer das einmal durchgemacht hat, weiß wie es läuft. Wer es zum ersten Mal macht, investiert entsprechend Zeit in die Einarbeitung — oder lagert den Prozess an jemanden aus, der ihn täglich abwickelt. Letzteres ist in den meisten Fällen nicht nur zeitsparender, sondern auch kostengünstiger als der eigene Aufwand.
Kosten: Was ist üblich, was ist fair
Personalvermittlungen für Drittstaatsangehörige verlangen in Österreich je nach Leistungsumfang 1-3 Bruttomonatsgehälter pro Mitarbeiter und Saison. Darin enthalten sind in der Regel Kandidatenauswahl, Antragstellung und Begleitung bis zur Einreise. Hinzu kommen die AMS-Gebühren von 35 bis 45 Euro pro Antrag, die direkt an die Behörde gehen.
treamjob bewegt sich im Rahmen von 500 – 1000€ — mit dem vollständigen Service von der Kandidatenvorstellung bis zur Anreise und Betreuung über die gesamte Arbeitszeit.
Worauf man bei der Wahl der Vermittlungsagentur achten sollte
Nicht jede Vermittlungsagentur arbeitet gleich — und das merkt man spätestens dann, wenn der Mitarbeiter im Betrieb ankommt. In der Praxis kommt es vor, dass vermittelte Kandidaten weder Deutsch noch Englisch sprechen, nach wenigen Tagen wieder verschwinden oder — im schlimmsten Fall — das österreichische Visum dazu nutzen, um in ein anderes europäisches Land weiterzureisen und dort einen Aufenthaltsstatus zu beantragen.
Diese Situationen entstehen fast immer dann, wenn die Agentur die Kandidaten nicht persönlich kennt und keine direkte Verbindung zu ihrem Umfeld hat. Ein Lebenslauf sagt wenig darüber aus ob jemand wirklich motiviert ist, Deutsch lernt und beabsichtigt zurückzukehren.
Bei treamjob sind alle Kandidaten persönlich bekannt — ihre Berufserfahrung, ihre Sprachkenntnisse, ihre familiäre Situation. Das ist der große Vorteil des direkten Netzwerks in Nepal, das durch Sudeep über Jahre gewachsen ist und das diese persönliche Einschätzung überhaupt erst möglich macht.




